Gottes Reich bleibt uns verschlossen, wenn wir aufgrund eigener Leistungen oder Qualitäten Einlass begehren, denn nichts von dem, was wir sind oder haben kann vor Gottes Augen bestehen. Doch wenn wir durch den Glauben Christus angehören, so legt Christus uns seine Gerechtigkeit wie einen Mantel um die Schultern, bedeckt damit unsere Schande, leiht uns seine Identität und rettet uns dadurch, denn dann hält uns Gott zu Gute, was (nicht wir, sondern) Christus für uns getan hat. 

Rechtfertigung, Gerechtigkeit und Gnade

Wann ist ein Mensch Gott recht?


Der Begriff „Rechtfertigung“ beschreibt das Zentrum des evangelischen Glaubens. Darum ist es gerade hier höchst wichtig, klar und verständlich zu reden. Doch leider gibt schon das Wort Anlass zu Missverständnissen. Denn unter einer „Rechtfertigung“ verstehen wir gewöhnlich den Versuch eines Menschen, kritische Stimmen zurückzuweisen und die eigene Unschuld zu beteuern. Und das ist es gerade nicht, was der evangelische Glaube mit „Rechtfertigung“ meint. Dem Gläubigen geht es nicht darum, Recht zu haben, sondern recht zu sein – nämlich Gott recht zu sein. Und die große Frage ist, wie ein Mensch dahin kommt. Wie kann es geschehen, dass Gott, statt zu zürnen und zu verdammen, zu einem schuldbeladenen Menschen sagt: „Du gehörst zu mir, und ich meine es gut mit dir. Ich zähle dich zu meinen Freunden. Für dich ist ein Stuhl frei an meinem Tisch. Du bist in Ordnung. Du bist mir recht.“ In dieser Weise von Gott angenommen zu werden, ist wahrscheinlich der Wunsch aller Menschen. Wir wünschen uns, dass Gott ein positives Urteil über uns fällt. Aber wie kann es dazu kommen? Die evangelische Antwort auf diese Frage ist nicht schmeichelhaft, aber sehr klar: Wenn Gott zu einem Menschen sagt „Du bist mir recht“, dann geschieht das nie, weil Gott diesem Menschen seine menschlichen Qualitäten oder Verdienste zu Gute hielte (davon haben wir einfach zu wenig), sondern es geschieht immer nur, weil Gott dem Menschen die Qualitäten und Verdienste Jesu Christi zu Gute hält. Der Grund für Gottes positives Urteil liegt nie im Menschen, sondern immer in Gott. Es ergibt sich aus seinem – und gerade nicht aus unserem Wesen. „Rechtfertigung“ meint daher einen positiven Richterspruch, einen Freispruch, der nicht aus der Unschuld des Angeklagten, sondern nur aus der Barmherzigkeit des Richters zu erklären ist. Heißt das dann aber, dass Gott „so tut als ob“? Handelt er unwahrhaftig, wenn er Sünder „gerecht“ nennt und wie „Gerechte“ behandelt? Nein. Denn man muss hier zwei Arten des Urteilens unterscheiden. Es gibt Urteile, durch die man feststellt, was etwas ist. Und es gibt Urteile, durch die etwas erst zu etwas wird. Im ersten Fall nimmt das Urteil Fakten zur Kenntnis. Und im zweiten Fall schafft das Urteil Fakten. Am Beispiel der Vater-Sohn Beziehung kann man sich klar machen, wieso dieser Unterschied wichtig ist. Denn dass einer Vater ist und einer Sohn – das kann auf zweierlei Weise „festgestellt“ werden. Entweder durch einen Gentest. Oder durch eine Adoption. Der Gentest ist ein Urteil der erstgenannten Art. Es ist ein Urteil, durch das man feststellt, was einer ist. Er ist das leibliche Kind seines Vaters, selbst wenn der Vater das nicht weiß oder es bestreitet. Denn die Kindschaft ist durch den Gentest nachweisbar. Wer das Testergebnis vorliegen hat und daraufhin urteilt „A ist der Sohn von B“, stellt nur ein Faktum fest. Es liegt in der Person des Sohnes selbst begründet, dass man ihn als solchen anerkennen muss. Jede einzelne seiner Zellen beweist es. Denn die Sohnschaft ist eine ihm innewohnende Qualität. Ganz anders verhält es sich aber im Falle der Adoption. Wenn da ein Mann sagt „Ich will diesen Jungen an Kindesstatt annehmen, er soll von heute an mein Sohn sein“, dann ist das ein Urteil, das nicht ein bestehendes Faktum zur Kenntnis nimmt, sondern dieses Faktum erst schafft. Würde der Vater nicht seinen Willen zur Adoption erklären, so gäbe es keine Kindschaft. Denn in der Person des Sohnes ist nichts enthalten, woraus sich ein entsprechender Anspruch ableiten ließe. Das Sohn-Sein ist keine ihm innewohnende Qualität, sondern es wird ihm erst im Vorgang der Adoption zugesprochen. Die Kindschaft wird hier durch das positive Urteil des Vaters nicht bloß anerkannt, sondern allererst geschaffen. Welcher Art ist nun das positive Urteil, das Gott über einen Christen fällt? Darauf kommt nun alles an! Wäre es ein Urteil der ersten Art, so liefe es darauf hinaus, dass Gott lediglich die in uns liegenden Qualitäten festzustellen hätte – und auch nichts anderes tun könnte, ohne „unwahrhaftig“ zu urteilen. Im besten Fall nähme er dann zur Kenntnis, dass ein Mensch ein gerechtes Leben führt. Er würde als vorgegebenes Faktum erkennen: „Das ist ein Gerechter“. Und er müsste daraufhin urteilen „Er soll mir recht sein. Ich anerkenne, dass er für den Himmel taugt.“ Der Grund der Erlösung läge dann weniger in Gott, als im Menschen selbst und müsste bloß zu Tage gefördert werden, wie der Gentest ein Kindschafts-verhältnis zu Tage fördert. Doch so verhält es sich nach dem Zeugnis des Neuen Testaments gerade nicht. Das positive Urteil Gottes über den Christen ist von der anderen Art. Es ist ein Urteil, das Fakten nicht feststellt, sondern Fakten erst schafft. Denn in der Person eines Sünders ist ja nichts enthalten, was Gott zu dem Urteil nötigte „Das ist ein Gerechter“. Ganz im Gegenteil! Darum gilt: Wie ein Adoptivsohn erst durch den Willen des Vaters zum Sohn wird, so wird der Christ erst durch das positive Urteil Gottes zu einem „Gerechten“. Das positive Verhältnis zwischen Gott und uns wird dabei nicht festgestellt, sondern durch das Urteil hergestellt. Und der Grund dafür liegt in keiner Weise im Menschen. Sondern der Grund liegt einzig in Gott, der um Christi willen sagt: „Ihr, für die Christus gestorben ist, sollt mir recht sein“. Das nämlich ist Gottes barmherzige Art, an seinen gefallenen Geschöpfen festzuhalten. Er betrachtet ihre Schuld als getilgt, weil Christus ihre Strafe getragen hat, und lässt sie als rein und heilig gelten, als wären sie so rein und heilig wie Christus selbst. Als Christen werden sie von Gott in das positive Urteil mit eingeschlossen, dass er über Christus fällt. Und darum ist jeder echte Christ ein „Gerechter“. Er ist es aber nicht auf Grund seiner fortgeschrittenen Moralität, sondern ist es allein durch die Gerechtigkeit Christi, an der er teilhat und partizipiert. Spätestens hier wird uns bewusst, dass es nicht nur zwei Arten von Urteilen, sondern auch zwei Arten von Gerechtigkeit gibt. Weltliche Gerechtigkeit ist eine Tugend, gemäß der man jedem gibt, was ihm zukommt und niemandem etwas schuldig bleibt. Geistliche Gerechtigkeit aber ist keine Charaktereigenschaft, sondern eine Beziehung, in der „gerecht“ ist, wer Gott recht ist (und sonst keiner). Nach weltlicher Gerechtigkeit, bekommt jeder, was er verdient. Nach geistlicher Gerechtigkeit bekommt der Sünder, was er braucht. Die beiden Arten von „Gerechtigkeit“ haben also nicht viel mehr gemeinsam, als den Namen! Die weltliche Gerechtigkeit ist eine Eigenschaft, die geistliche ist eine Beziehung. Die weltliche kann man erwerben, die geistliche muss man geschenkt bekommen. Die weltliche haben nur die Anständigen, die geistliche wird auch Verbrechern zugesagt. Die weltliche gehört uns selbst, die geistliche bleibt immer eine Leihgabe Christi. Die weltliche basiert auf guten Werken, die geistliche basiert auf dem Glauben. Die weltliche gilt etwas vor der Welt, die geistliche gilt etwas vor Gott. Die weltliche kommt aus dem Gesetz, die geistliche aus dem Evangelium. Auf welche aber kommt es an? Welche ist wichtiger? Nach welcher wollen wir streben? Mit welcher gedenken wir, vor Gott zu treten und vor ihm zu bestehen? Eigentlich dürfte das keine Frage mehr sein. Denn unsere selbstgestrickte weltliche Gerechtigkeit – unser kleines bisschen Disziplin und Moralität – bleibt allemal ein löchriges Gewand: Wollten wir uns dahinein hüllen, so guckte immer noch aus tausend Löchern der nackte Sünder hervor. Die geistliche Gerechtigkeit dagegen, die Christus uns erworben hat und die er uns leiht, ist ein dicker, warmer Mantel, der die Blöße des Sünders vollständig zu bedecken vermag. Wie also wäre es ihnen lieber, vor Gott zu treten: Im Netzhemd ihrer eigenen Tugend, oder im warmen Mantel der Gnade Christi? Ich zumindest weiß, welche Art von Gerechtigkeit mir lieber ist…