KIRCHENZUCHT

 

„Kirchliche Zuchtmaßnahmen sind notwendig, um solche Brüder zurückzuführen und zu gewinnen, die Anstoß erregen; um andere davor abzuschrecken, sich auf ähnliche Weise zu vergehen; um jenen Sauerteig auszufegen, der den ganzen Teig durchsäuern könnte; um die Ehre Christi und das heilige Bekenntnis zum Evangelium zu verteidigen und den Zorn Gottes abzuwenden, der zu Recht auf seine Kirche fallen könnte; wenn sie dulden sollte, dass sein Bund und dessen Besiegelung von jenen entweiht wird, die offenkundig und hartnäckig Anstoß erregen. Um diese Ziele besser zu erreichen, haben die Verantwortlichen der Gemeinde mit Ermahnung, durch zeitweiliges Fernhalten vom Sakrament des Abendmahles und Ausschluss aus der Gemeinde vorzugehen; je nach Beschaffenheit des Vergehens und der Schuld der Person.“ (Westminster Bekenntnis)

 

„Den großen Bann, wie es der Papst nennt, halten wir für eine lauter weltliche Strafe, und er geht uns Kirchendiener nichts an. Aber der kleine, das heißt der rechte christliche Bann, ist, dass man offenbare, halsstarrige Sünder nicht zum Sakrament oder anderer Gemeinschaft der Kirche kommen lassen soll, bis sie sich bessern und die Sünde meiden. Und die Prediger sollen in diese geistliche Strafe oder Bann nicht die weltliche Strafe mengen.“ (Martin Luther)